Dienstleistungen & Gebühren

Die Notariatstätigkeit in Graubünden obliegt den patentierten Notaren, den Regionalnotaren und den Grundbuchverwaltern.

Zeistrahl-Element

Immobiliengeschäfte

Immobiliengeschäfte


Mehr erfahren

Gesellschaften

Gesellschaften


Mehr erfahren

Beglaubigungen

Beglaubigungen


Mehr erfahren

Erbschaft

Erbschaft


Mehr erfahren
Textblock-Element

Die patentierten Notarinnen und Notaren sind umfassend für alle Beurkundungen zuständig, die im Kanton vorgenommen werden.

Die Beurkundungskompetenz der Regionalnotarinnen und Regionalnotaren beschränkt sich auf Beurkundungen in ihrer Region und diejenigen der Grundbuchverwalter(innen) auf Rechtsgeschäfte betreffend Grundstücke im Grundbuckreis.


Ehe, insbesondere

  • Eheverträge


Immobiliengeschäfte, insbesondere

  • Kauf-, Schenkungs- und Tauschverträge
  • Verträge über Nutzniessungen und Wohnrechte
  • Baurechtsverträge
  • Stockwerkeigentumsbegründungen (inkl. Reglemente)
  • Parzellierungen und Grundstücksvereinigungen
  • Dienstbarkeitsverträge (wie z.B. Grenz- und Näherbaurechte)
  • Pfandverträge, z.B. für Hypotheken


Gesellschaften, insbesondere

  • Gründung von Gesellschaften und Stiftungen (inkl. Statuten etc.)
  • Änderungen bei Gesellschaften und Stiftungen (Statuten, Kapital, Organe usw.)
  • Fusionen
  • Umwandlungen
  • Auflösungen


Beglaubigungen

  • Beglaubigung von Unterschriften und Kopien


Erbschaft, insbesondere

  • Testamente
  • Erbverträge
  • Erbauskauf- und Erbverzichtsverträge
  • Erbvorbezüge


Weiteres Geschäfte, beispielsweise

  • Bürgeschaftsurkunden
  • Eidestattliche Erklärungen
  • Losziehungen
  • Vorsorgeaufträge
Button-Element
Störer-Element

Gebühren

Die Gebühr für die notariellen Dienstleistungen richtet sich im Kanton Graubünden nach der kantonalen Verordnung über die Notariatsgebühren vom 5.12.2000 (der untenstehende Link leitet Sie zu dieser Verordnung weiter). Gemäss diesem einheitlichen Tarif sind die Dienstleistungen der Notar(innen) und Grundbuchämter für die jeweiligen Geschäfte gleich teuer. Auf Wunsch orientieren Sie die Notaren(innen) gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben.